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Veräußerung von eigenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft
Veräußert eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile an einen bislang an der Gesellschaft nicht Beteiligten, führt dies in Höhe der S. 507Differenz des Buchwerts und des Veräußerungserlöses zu einem Veräußerungsgewinn/-verlust. Leistet der neu eintretende Gesellschafter in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb der Gesellschaftsanteile eine Zahlung in die Kapitalrücklage, kann dies als (disquotale) Einlage oder als zusätzliches Veräußerungsentgelt zu beurteilen sein (Bezug: § 7 GewStG; § 8 Abs. 1 KStG; § 4 Abs. 1 EStG; § 265 Abs. 3 Satz 2, § 266 Abs. 2B III Nr. 2, § 272 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 1 HGB).▶NWB DAAAB-53013
Praxishinweise: (1) Die BFH-Entscheidung betrifft die ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft. Die X-GmbH wollte eine Beteiligung an der A-GmbH, die ein...