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StuB 11/2004 S. 518

Gesamtdarstellung zur Betriebsaufspaltung

Eine echte Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein bestehendes Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt wird. Sind die entsprechenden Voraussetzungen bereits bei der Gründung gegeben, wird dies als unechte Betriebsaufspaltung bezeichnet. Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dassS. 519zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen sowohl eine sachliche als auch eine personelle Verflechtung vorliegen. Die II 2.02 ausführlich (27 S.) zum Thema Betriebsaufspaltung Stellung genommen.▶VT 391/04