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Anrechnung von „Kur-Tagen” auf den Tarifurlaub
Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BUrlG waren Arbeitgeber vom bis berechtigt, unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen, Tage, an denen der Arbeitnehmer infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§ 9 EFZG) an seiner Arbeitsleistung verhindert war, auf den Erholungsurlaub anzurechnen, soweit der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten wurde. Die Vorschrift war für die Dauer ihrer Geltung mit dem GG vereinbar, wie das BVerfG für alle Gerichte verbindlich festgestellt hat (vgl. BVerfGE 103 S. 293). Die Vorschrift berechtigte den Arbeitgeber auch zur Anrechnung auf übergesetzlichen Tarifurlaub, den der Arbeitnehmer aufgrund bereits am bestehender Tarifverträge beanspruchen konnte. Die Anrechnungserklärung des Arbeitgebers konnte rechtswirksam auch nach Antritt der Rehabilitationsm...