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BFH 01.03.2005 VIII R 92/03, StuB 9/2005 S. 418

Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze und maßgebliche Anschaffungskosten

(1) Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v. H. auf 10 v. H. in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn die Veräußerung erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am vorgenommen worden ist. (2) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 17 Abs. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 sind als Anschaffungskosten die historischen Anschaffungskosten und nicht der gemeine Wert der Anteile am anzusetzen (Bezug: § 17 Abs. 1 und Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002).NWB YAAAB-52355

Praxishinweise: Die Absenkung der Beteiligungsquote und das dadurch bedingte „Hineinwachsen” von Stpfl. in die Wesentlichkeit stellt ...