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StuB 9/2004 S. 420

Personelle Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch tatsächliche Beherrschung

Eine personelle Verflechtung aufgrund tatsächlicher Beherrschung kann gem. rkr. (EFG 2004 S. 329) nicht schon in der Tatsache von regelmäßigen Mietzahlungen einer Bruchteilsgemeinschaft an eine GmbH gesehen werden. Dies führt zu keiner die Beherrschung der Bruchteilsgemeinschaft begründenden Machtstellung und damit zu einem Wegfall der Betriebsaufspaltung (Bezug: § 15 EStG).▶VT 341/04

Praxishinweise: (1) In dem zu entscheidenden Sachverhalt ist durch die Überlassung eines Grundstücks von A an seine A-GmbH unstreitig eine Betriebsaufspaltung begründet worden. 1986 hat A das Grundstück auf seine Ehefrau sowie die beiden Kinder übertragen. Trotz der entstandenen Bruchteilsgemeinschaft wurde die Miete weiterhin auf das Konto von A ...