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StuB 9/2003 S. 430

Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung im Zugewinnausgleich

Haben die Parteien des Zugewinnausgleichs die aus einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung künftig zu erwartenden laufenden Erträge in einem Unterhaltsvergleich bereits als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen berücksichtigt, ist die Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen des Zugewinnausgleichs nur mit ihrem Abfindungsbetrag zu bewerten (§ 1376 BGB; ).▶VT 535/03

Praxishinweise: Mit dem vorliegenden Urteil grenzt sich der XII. Zivilsenat des BGH von seiner in BGHZ 75 S. 195 getroffenen Entscheidung zur Bewertung unveräußerlicher Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich ab. Danach ist in Fällen, in denen der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden nur eine geringere Abfindung erhält, als sie dem anteiligen Unt...