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Keine begünstigte Veräußerung von Umlaufvermögen im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe
Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens steht ungeachtet eines zeitlichen Zusammenfallens mit der Betriebsaufgabe nicht in dem – für die Annahme einer Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG a. F. (später Satz 3, jetzt Satz 6) – erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellt. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels (Abgrenzung zum , BFH/NV 1990 S. 625; Bezug: § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 3, § 34 EStG).▶VT 453/03
▶Praxishinweise: Im Streitfall war das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels nicht streitig. ...