Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch GmbH-Geschäftsführer
Der Geschäftsführer einer GmbH wird gem. (BB 2002 S. 322) erst mit seiner Bestellung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich; das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer könne ihm grundsätzlich nicht zugerechnet werden (Bezug: § 823 BGB; § 266a StGB).