Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausgrenzung der Liebhaberei aus dem Tatbestand des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG
In seinem Beschluss vom - X B 20/01 (n. v.) sieht der BFH es für grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig an, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen eine Liebhaberei vorliegt.
Praxishinweise: (1) Bzgl. der einzelnen Kriterien, nach denen die „innere Tatsache” der Einkünfteerzielungsabsicht anhand äußerer Umstände im Rahmen einer Gesamtbeurteilung zu würdigen ist, verwies der BFH in seinem Beschluss u. a. auf das (BStBl II S. 727 = StuB 1999 S. 204). Danach kann z. B. eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu bestimmt und geeignet ist, mit Gewinn zu arbeiten, Anzeichen für das Vorliegen einer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tät...