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Abgrenzung der Berufsausbildungs-/Fortbildungskosten bei Erwerb des Berufsflugzeugführerscheins
In seinem Beschluss vom - X B 9/01 (n. v.) bezieht sich der BFH hinsichtlich der Zuordnung der Aufwendungen für den Erwerb des Berufsflugzeugführerscheins zu den Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 4 EStG bzw. zu den Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 EStG auf seine bisherige Rechtsprechung. Danach liegen Fortbildungskosten, die zu einem Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug führen können, nur vor, wenn mit der Fortbildungsmaßnahme eine höhere Qualifikation in dem bereits ausgeübten Beruf, nicht hingegen der Wechsel zu einem anderen Beruf angestrebt wird.
Praxishinweise: (1) Grundsätzlich sind die als Sonderausgaben abziehbaren Ausbildungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG – Höchstbeträge beachten) von den als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten nach der Rechtsprechung des BFH ...