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Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 65/02, EFG 2002 S. 1526) nicht tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind. Das Anlagevermögen ist unabhängig von der Bedeutung einzelner Wirtschaftsgüter insgesamt wesentliche Betriebsgrundlage, wenn der ganze für die Tätigkeit der Personengesellschaft notwendige betriebliche Organismus samt Personal ausgeschieden ist (Bezug: § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG).▶VT 345/03 S. 275
▶Praxishinweise: (1) Nach dem sich aus den ...BStBl 1978 I S. 8