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BFH 05.12.2002 IV R 57/01, StuB 6/2003 S. 274

Beginn der Fünfjahresfrist für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels

Veräußert der Stpfl. Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren i. S. der Drei-Objekt-Rechtsprechung mit Abschluss der Sanierungsarbeiten (Bezug: § 15 EStG).▶VT 344/03

Praxishinweise: Die Entscheidung ist zu einem Fall ergangen, in dem ein Grundstück unter der Auflage der Sanierung des aufstehenden Gebäudes erworben worden ist. In diesem Fall ist für den Beginn des Fünfjahreszeitraums nicht der Zeitpunkt des Erwerbs maßgebend, sondern der Abschluss der Sanierungsarbeiten. Der BFH behandelt nämlich die Sanierung bzw. eine grundlegende Modernisierung wie die Errichtung eines neuen Gebäudes, für das ebenfalls der Zeitpunkt der Fertigstellung maßgebend ist (vgl. ...