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StuB 6/2002 S. 311

Untersagung irreführender Werbung von nur zur Buchführung befugten Personen

Der , DStR 2001 S. 1669) hat in Bezug auf § 3 Satz 1 UWG, § 6 Nr. 3 und 4 StBerG entschieden, dass Personen, die nur im Rahmen von § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, irreführend werben, wenn sie ihre Dienstleistungen mit den Begriffen „Finanzbuchführung”, „Finanzbuchhaltung”, „Lohnabrechnung” und „Einrichtung der Buchführung” anbieten.

Praxishinweise: (1) Die zuständige Steuerberaterkammer verklagte eine GmbH und ihren Geschäftsführer, beide waren nicht gem. §§ 3, 4 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Die GmbH hatte als Rechenzentrum gewerbsmäßig für Dritte laufende Buchungen übernommen. Im Briefkopf von Werbeschreiben führte die GmbH bei der schlagwortartigen Benennung ihrer Tätigkeitsgebiete die Angaben „Fin...