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BFH 13.11.2002 VI R 164/00, StuB 5/2003 S. 228

Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers

Ein Arbeitszimmer kann auch dann „häuslich” i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Stpfl. befindet und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).▶VT 278/03

Praxishinweise: Die Lage des Arbeitszimmers außerhalb der eigentlichen Räume löst nach Ansicht des BFH nicht die Einbindung in die häusliche Sphäre des Stpfl. und kann deshalb die typisierende Begrenzung der abzugsfähigen Aufwendungen (2 400 DM bzw. 1 250 Euro) nicht aufheben. Die Betrachtung, ob ein „häusliches” Arbeitszimmer vorliegt, ist also grundstücksbezogen, und die baulichen Gegebenheiten auf dem Grundstück sind unbeachtlich. Eine Gestaltung, die zum Wegfall der Abzugsbeschränkung führt, dürfte danach nur mehr in Fällen...