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Keine Gewinnminderung wegen des Diebstahls eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw während eines Umwegs
(1) Fährt der Stpfl. auf einer betrieblichen Fahrt aus privaten Gründen einen Umweg, wird das Fahrzeug gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 44/04, EFG 2005 S. 24) während der gesamten Umwegfahrt zu privaten Zwecken verwendet. (2) Wird der Pkw während dieser Umwegfahrt abgestellt und entwendet, liegt in Höhe des Restbuchwerts eine Nutzungsentnahme vor (Bezug: § 4 Abs. 4 EStG).▶NWB LAAAB-35478