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Verlust des Beraterhonorars für Sanierungsbemühungen infolge Insolvenzanfechtung
Der (NZI 2002 S. 608 = ZInsO 2002 S. 873) die für die Realisierung von Honorarforderungen eines Steuerberaters wichtige Feststellung getroffen, dass die von diesem für seine Sanierungsbemühungen vom (Gemein-)Schuldner erhaltene Honorarzahlung dann einer Insolvenzanfechtung unterliegt, wenn sie erst zwei Monate nach Fälligkeit und nach Zahlungseinstellung erfolgt ist.▶VT 269/03
▶Praxishinweise: (1) Zwecks Abwendung des Insolvenzereignisses werden oft Sanierungsberater – meist StB oder RA – vom (Gemein-)Schuldner mit dem Ziel beauftragt, eine Unternehmenssanierung ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. In manchen Fällen lässt sich dennoch die anschließende Insolvenz nicht vermeiden, was dann...