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Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes aufgrund Liquidation einer Kapitalgesellschaft
Der aufgrund Liquidation einer Kapitalgesellschaft entstandene Auflösungsverlust ist gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII B 61/01, EFG 2001 S. 1370) nicht erst nach Eintragung der Liquidationsbeendigung im Handelsregister zu berücksichtigen, sondern bereits in dem Zeitpunkt des Liquidationsverfahrens, in dem nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen zu rechnen ist (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG).