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StuB 3/2002 S. 139

Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung unbebauter Grundstücke

In seinem Beschluss vom  - X B 148/00 (n. v.) hat der BFH festgehalten, dass durch seine bisherige Rechtsprechung für den Verkauf von unbebautem Grundbesitz keine feste „Drei-Objekt-Grenze” aufgestellt worden sei. Im Einzelfall könne ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen sein, wenn weniger als vier unbebaute Grundstücke veräußert würden (Bezug: § 15 EStG).

Praxishinweise: In der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen unter die sog. Drei-Objekt-Grenze fallen (, BStBl II S. 721). Auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten stellen nach dem (BStBl 2000 II S. 28 = StuB 1999 S. 835) Objekte i. S. der Drei-Objekt-Grenze da...BStBl II S. 617