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Verdeckte Gewinnausschüttung einer Muttergesellschaft durch Vorteilszuwendung der Tochtergesellschaft
Übernimmt eine Tochtergesellschaft für ihre Schwestergesellschaft Personalaufwendungen, so hat dies gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 109/02, EFG 2002 S. 1214) bei der Muttergesellschaft einen gewinnerhöhenden Zufluss (Betriebseinnahme) in Form einer vGA zur Folge (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5, § 11 EStG).▶VT 83/03
▶Praxishinweise: (1) Ein inländisches Unternehmen war alleiniger Gesellschafter (Muttergesellschaft) einer unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH und einer im Ausland ansässigen AG. Die inländische GmbH hatte zugunsten der ausländischen AG – ihrer Schwestergesellschaft – Aufwendungen übernommen. Dies führte bei der GmbH unbestritten zur Annahme einer vGA und damit zu einer Erhöhung des Einkommens nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Das FA behandelte ...