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Mindestbesteuerung und tarifbegünstigte Einkünfte
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 1577) sind in die Verhältnisrechnung nach § 2 Abs. 3 Satz 4 EStG auch tarifbegünstigte Veräußerungsgewinne als Bestandteil der jeweiligen Einkunftsart i. S. von § 2 Abs. 1 EStG uneingeschränkt einzubeziehen. Das gilt auch für die Verrechnung des Verlustabzugshöchstbetrags nach § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG (Bezug: § 2 Abs. 3, § 34 EStG).▶VT 82/03