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StuB 2/2002 S. 104

Endgültige Bestellung eines als vorläufig bestellt geltenden Steuerbevollmächtigten

Für die endgültige Bestellung vorläufig bestellter Steuerbevollmächtigter bleibt es gem. (BFH/NV 2001 S. 1150) auch nach Inkrafttreten des 7. StBÄndG bei der davor geltenden Zuständigkeitsregelung. Die Regelungen in § 40a StBerG a. F. über die Voraussetzungen für die endgültige Bestellung von als vorläufig bestellt geltenden Steuerbevollmächtigten im Beitrittsgebiet verstoßen nach dieser Entscheidung nicht gegen das GG; die gesetzlich festgelegte Übergangszeit von sieben Jahren für die endgültige Bestellung als vorläufig bestellt geltender Steuerbevollmächtigter im Beitrittsgebiet begegnet nicht deswegen Bedenken, weil nach Ablauf dieser Zeit keine Wiederholungsprüfungen mehr durchgeführt werden (Bezug: 7. StBÄndG; § 40 Abs. 1, § 40a, § 42 Satz 2 StBerG).