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Gewerblicher Grundstückshandel und Drei-Objekt-Grenze
Das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indiziert nicht die Nachhaltigkeit. Auch wenn mehr als drei Objekte mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert werden, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit in der Regel nur dann erfüllt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).▶NWB YAAAB-40532
▶Praxishinweise: Der BFH betont erneut, dass ein Verkaufsentschluss, bei dem durch einen Kaufvertrag ein Gebäudekomplex, der aus mehreren (bewertungsrechtlich) selbständigen Objekten besteht, an einen Erwerber veräußert wird, für sich allein nicht die für die Annahme eines Gewerbebetriebs erforderliche Nachhaltigkeit (= Wiederholungsabsicht) indiziert. Bei der Veräußerung von mehr als drei Objekten bleiben durchaus Gestaltungsrä...