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Durchgriffshaftung wegen Existenzvernichtung
In Bezug auf § 13 Abs. 2 GmbHG hat der , GmbHR 2005 S. 299 = StuB 2005 S. 380) entschieden, dass der zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters einer GmbH führende Haftungstatbestand des „existenzvernichtenden Eingriffs” sich nicht auf Managementfehler bei dem Betrieb des Gesellschaftsunternehmens bezieht, sondern einen gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen voraussetzt. Weiterhin setzt eine Durchgriffshaftung des Gesellschafters einer GmbH gegenüber sämtlichen Gläubigern einen Eingriff in den zu ihrer Befriedigung dienenden Haftungsfonds der Gesellschaft voraus; der Entzug von Sicherungsgut eines einzelnen Gläubigers genügt dafür nicht.
▶Praxishinweise: (1) Im vorliegenden Sachverhalt ging es um vermeintliche Ansprüche, die ein Handelsvertreter gegen den Geschäftsführer und mittelbaren Mehrheitsgesellschafter einer GmbH geltend machte, die sich auf die Grundsätze der Konzernhaftung sowie der Insolvenzverschleppung gründeten. Geltend gemacht wurden Provisionsansprüche, die von der Prinzipalen nicht mehr gezahlt worden waren, weil über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet und später ma...