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Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 4 UStG)
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(1) Der (BStBl 2002 II S. 833 = StuB 2001 S. 1143) entschieden, dass die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze (Umsatzschlüssel) stets als sachgerechte Schätzung i. S. des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen ist. Im Urteilsfall hat der Unternehmer Erhaltungsleistungen für sein Grundstück (im Wesentlichen für einen Fernwärmeanschluss) bezogen.
Der BFH weist darauf hin, dass bei richtlinienkonformer Auslegung ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie entsprechendes Aufteilungsverfahren als sachgerecht i. S. des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen ist, das objektiv nachprüfbar nach einheitlicher Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstands oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet. Die Aufteilung nach Umsätzen („Pro-rata-Regelung”) ist nach Ansicht des BFH damit stets als sachgerechte Schätzung anzuerkennen.
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) vom (BGBl I S. 2645) ist § 15 Abs. 4 UStG mit Wirkung ab um folgenden Satz 3 ergänzt worden: „Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließ...