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Privatfahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen zu Testzwecken – Erprobungsfahrten außerhalb der Arbeitszeit
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Bei den Automobilherstellern ist es üblich, Fahrzeuge einer neuen Modellreihe im Zusammenhang mit deren Markteinführung im Rahmen einer besonderen Testphase eigenen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Ein wesentliches Ziel dieser Testphase ist es, dem ansonsten fertigen Produkt erorderlichenfalls den „letzen Schliff” im Hinblick auf die Erwartungen der zukünftigen Kunden an Qualität, Reife und Detailsorgfalt zu verleihen, indem Fahrverhalten und sonstige Eigenschaften des neuen Modells „aus Kundensicht” bewertet werden. Mit den Testfahrzeugen wird dabei innerhalb kurzer Zeit eine möglichst hohe Fahrstrecke zurückgelegt. Die Fahrten finden ausschließlich außerhalb derS. 1120Arbeitszeit zur Durchführung von Fahrten im Privatbereich statt. Es sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden:
1. Erprobungsfahrten aufgrund eines konkreten Auftrags
a) Erprobungsfahrten mit Erprobungsträgern (betrifft Erprobungsträger zu Beginn der Entwicklung einer neuen Baureihe, die äußerlich eine komplette Tarnung und im Fahrzeuginnenraum Abdeckungen erhalten, sowie – z. T. anstelle des Rücksitzes oder im Beifahrerraum – mit Messeinrichtungen versehen sind).
b) Erprobungsfahrten mit modifizierten Fahrzeugen ...