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Bilanzierung und steuerliche Behandlung ausgewählter Derivate der jüngeren Generation
Welche allgemeinen Regeln gelten für die Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten?
Wie sind Optionsprämien bilanziell abzubilden?
Was gilt für den Stillhalter hinsichtlich des Optionsgeschäfts?
I. Die Bestimmung von Derivaten und ihre Auswahl
Derivate Finanzierungsinstrumente, auch „Finanzderivate” oder kurz „Derivate” genannt, sind vertragliche Vereinbarungen, die sich auf andere, „originäre” Finanzinstrumente („underlyings”) beziehen. Mögliche Basiswerte von Derivaten sind die Marktwerte von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien oder Anleihen) sowie sonstige marktbezogene Referenzwerte (wie Zinssätze oder Indizes, z. B. Aktienindex). Derivate können selbst wiederum als Basisinstrumente für Derivate dienen.
Gegenstand dieses Beitrags sind Derivate der jüngeren Generation. Zu ihnen zählen insbesondere Kreditderivate, strukturierte Finanzierungsprodukte und Exchanged Traded Funds. Untersucht werden Fragen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzierung beim Emittenten und Zeichner, ihre Stellung im Halbeinkünfteverfahren (§ 8b KStG und § 3 Nr. 40 EStG) sowie ihre Einschätzung als Termingeschäfte im Rahmen des § 15 Abs. 4 Sätze 3–5 EStG.