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Gesetzentwurf zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz)
In gemeinsamer Federführung haben BMJ und BMF am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG) vorgestellt. Dieses Gesetz soll einen der wichtigsten Punkte des „10-Punkte-Programms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes” vom (vgl. StuB 2003 S. 223) umsetzen.
Ziel des Bilanzkontrollgesetzes ist es, Rechtsgrundlagen für ein Enforcement-Verfahren zu schaffen. Enforcement meint die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhalb des Unternehmens stehende, nicht mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) identische unabhängige Stelle. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind im Folgenden abgedruckt (vgl. Pressemitteilung des BMJ vom ):
I. Ausgestaltung des neuen Enforcement-Verfahrens
Der Entwurf sieht ein zweistufiges Enforcement-System vor:
1. Erste Stufe
Das BMJ kann im Einvernehmen mit dem BMF eine privatrechtlich organisierte unabhängige Einrichtung als Prüfstelle für Rechnungslegung anerkennen. Der Prüfstelle wird die Aufgabe übertragen, auf der ersten Stufe die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses eines kapitalmarktorientie...