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StuB Nr. 24 vom Seite 1101

Das Steueränderungsgesetz 2003

von Dipl.-Kfm. André Briese, M.A., Berlin
Die Kernfragen:
  • Welche Änderungen ergeben sich im Rahmen des LSt-Bescheinigungsverfahrens?

  • Welche Änderungen ergeben sich im Bereich der umsatzsteuerlichen Haftung?

  • Wie sieht die Regelung zum bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmal aus?

I. Vorbemerkungen

Eines aus der Reihe der Gesetze, die der Gesetzgeber zum Jahresende beschlossen hat, ist das Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003. Die steuerrechtlichen Änderungen des Gesetzes sind in den Bereichen ESt, USt und AO von zum Teil erheblicher Bedeutung. Die Änderungen treten überwiegend zum in Kraft. Auf davon abweichendes Inkrafttreten einzelner Normen wird im Text hingewiesen.

II. Änderungen im Bereich der Einkommen-/Lohnsteuer

1. Lohnsteuer

Der Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung hat mit Wirkung zum die nach § 41b EStG zu erstellende LSt-Bescheinigung grundsätzlich von der LSt-Karte getrennt auszustellen und dem Mitarbeiter auszuhändigen. Eine feste Verbindung mit der LSt-Karte ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Eine Ausnahme besteht für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung: Diese Arbeitgeber können die LSt-Bescheinigung wie bisher auf der Rückseite der LSt-Karte ausstellen.

Die LSt-Bescheinigung ist bis zum 28. 2. des Folgeja...