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StuB Nr. 23 vom Seite 1071

Mit Excel geführtes Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Bei der individuellen Wertermittlung ist neben dem Gesamtkostennachweis für das jeweilige Fahrzeug auch die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs notwendig. Das Fahrtenbuch muss während des gesamten Jahres geführt werden.

Praxishinweis: Gleichzeitig sollte auch sichergestellt sein, dass eine Aufzeichnung der Gesamtkosten für das jeweilige Fahrzeug erfolgt.

In dem Fahrtenbuch sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und laufend aufzuzeichnen. Grundsätzlich sind bei dienstlichen Fahrten hierzu folgende Angaben erforderlich:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit;

  • Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute;

  • Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügt die Kilometerangabe; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reicht ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch aus (zu Erleichterungen bei der Fahrtenbuchführung vgl. H 31 (9–10) LStH).

Praxishinweis: Es ist nicht zulässig, die individuelle Nutzungswertermittlung auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beschränken.

Das Fahrtenbuch kann handschriftlich oder elektronisch erstellt werden. In beiden Fällen muss die nachträgliche Veränderung ausgeschlossen...