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Auslegung des Begriffs „Geschäftsbeziehung” in § 1 AStG
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Der (StuB 2001 S. 567) entschieden, eine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 1 AStG liege nicht vor und eine Gewinnberichtigung nach der Vorschrift komme deshalb nicht in Betracht, wenn eine inländische Obergesellschaft ihre ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft unzureichend mit Eigenkapital ausstatte und zum Ausgleich für ein funktionsgerechtes Eigenkapital zugunsten der Tochtergesellschaft eigene unentgeltliche Stützungsmaßnahmen – im Streitfall eine sog. harte Patronatserklärung für eine von der Finanzierungsgesellschaft begebene Anleihe – treffe. Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt das Folgende:
Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
1. Eine „Geschäftsbeziehung” zwischen einem Stpfl. und einer ihm nahe stehenden Person ist nach dem für die Auslegung maßgeblichen Wortsinn grundsätzlich anzunehmen, wenn es sich um eine auf schuldrechtlichen Vereinbarungen beruhende Beziehung handelt. Von der Geschäftsbeziehung abzugrenzen ist die gesellschaftsrechtliche Beziehung. Eine gesellschaftsrechtliche Beziehung liegt vor, wenn durch sie das Nahestehen erst be...BStBl II S. 875