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Rückwirkungsproblematik und LSt-Recht
Praktische Probleme können im Zusammenhang mit der Erhöhung des geldwerten Vorteils aus der privaten Dienstwagennutzung entstehen. Da davon auszugehen ist, dass das StVergAbG erst im Laufe des Jahres 2003 verabschiedet wird, sind die Lohnabrechnungen ab Januar 2003 zunächst in der Weise zu erstellen, dass der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Pkw mit 1 % erfasst wird. Die Erhöhung auf 1,5 % soll rückwirkend ab Januar 2003 gelten. Dies führt dazu, dass die Lohnabrechnungen des Arbeitgebers nachträglich als unrichtig anzusehen sind. Der Arbeitgeber ist insoweit berechtigt, die LSt nachträglich zu korrigieren (§ 41c Abs. 1 EStG). Kommt er dieser Berechtigung nicht nach, hat er gem. § 41c Abs. 4 EStG (vgl. auch R 138 Abs. 1 Satz 2 LStR 2002) sein Betriebsstättenfinanzamt unverzüglich hierüber zu informieren. Um derartige Umsetzungsprobleme zu verhindern, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich auf einen sachgerechten zeitlichen Anwendungsbereich verständigen wird.