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USt und Vorgründungsgesellschaft
Der , BFH/NV 2004 S. 881 = StuB 2004 S. 986) hat entschieden, dass eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an diese veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt hatte, zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen ungeachtet dessen berechtigt ist, dass die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der USt unterliegen. Maßgebend seien insoweit die beabsichtigten Umsätze der Kapitalgesellschaft.
Mit dieser Entscheidung setzt der BFH die Rechtsprechung des , DB 2004 S. 1080 – Faxworld) um. Der BFH führt aus, dass nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Unternehmer die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen kann: Die in Rechnungen i. S. des § 14 UStG gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.
Nach Auffassung des BFH liegen diese Voraussetzungen im Streitfall vor, denn die Klägerin, eine Personengesellschaft zur Gründung einer Kapitalgesellschaft (sog...