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StuB Nr. 22 vom Seite 1049

Haftungsgefahren im Unternehmen beim Rating

von Prof. Dr. Harald Ehlers, Kiel

I. Worum geht es?

Die Diskussion um das Thema Rating geht vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht aus. Ihm ging es darum, im dynamischen, komplexen und weltweiten Bankensystem von heute durch internationale Vereinbarungen einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um ein Insolvenzrisiko der Kreditinstitute zu verringern. Es sollte das Risiko eines „Bankencrash”, der in der Regel durch hohe Kreditausfälle verursacht wird und nach den Erfahrungen der Weimarer Zeit verheerende wirtschaftliche, soziale und politische Folgen und bei globalisierenden Finanzmärkten einen „Dominoeffekt” wie zuletzt bei der Asienkrise 1997/1998 auslösen kann, möglichst verhindert werden. Das Bankensystem sollte international, national und institutsbezogen harmonisiert und damit stabilisiert werden. Der Ausschuss wurde 1975 von den Zentralbankpräsidenten der sog. G-10 Staaten gegründet und hat seinen Sitz in Basel.

1. „Basel II”

Bisher machte es für die Eigenkapitalunterlegung keinen Unterschied, ob der Kredit stark ausfallgefährdet ist oder die geringst mögliche Ausfallwahrscheinlichkeit besitzt. Die klassische Kreditpolitik wurde darum eher volumengetrieben als risikoorientiert praktiziert. Immer häufi...