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StuB Nr. 22 vom Seite 1038

Pensionsrückstellung (§ 6a EStG) bei wertpapiergebundener Pensionszusage

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Das BMF hat auf Anfrage der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. wie folgt geantwortet:

„Nach Auffassung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige sind wertpapiergebundene Pensionszusagen mit dem Teilwert nach § 6a EStG auf Basis des Marktwerts der Wertpapiere am Bilanzstichtag zu passivieren. Derartige Geldleistungsverpflichtungen seien vergleichbar mit Versorgungszusagen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls die Übertragung der Wertpapiere selbst vorsehen. Insoweit lägen mit den jeweiligen Anschaffungskosten zu bewertende Sachleistungsverpflichtungen vor. Hierzu wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Zusagen der betrieblichen Altersversorgung können sowohl in Geldleistungen als auch in Sach- oder Nutzungsleistungen bestehen. Voraussetzung ist dabei, dass diese Leistungen auch Versorgungszwecken dienen, d. h. ein biometrisches Risiko (Alter, Invalidität, Tod) abdecken. Bei sachbezogenen Zusagen besteht ein gesicherter Anspruch auf bestimmte Sachleistungen. So führt beispielsweise eine Versorgungszusage, die lebenslängliche Stromlieferungen vorsieht, zu einer unentgeltlichen Energieversorgung. Diese Leistung...