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StuB Nr. 22 vom Seite 1120

Doch weiter Spenden von Körperschaften – kein Schildbürgerstreich

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Die Aufregung war groß und die Angelegenheit zeigt einmal mehr (siehe jüngst etwa auch § 370a AO), zu welchen unüberlegten Schnellschüssen die Politik fähig ist. Sie zeigt aber auch, wie wichtig konkrete, schnelle und deutliche Kritik ist. Die Angelegenheit ist durchaus exemplarisch und sollte deshalb jedem steuerlichen Berater gegenwärtig sein.

In einer Vorschlagsliste im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung, in der man die „finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen bei der ESt” zu schätzen versuchte, fand sich die Streichung des Spendenabzugs für Körperschaften. In der Liste hieß es: „Spendenabzug streichen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)”. Die Bundesregierung erhoffte sich daraus für Bund und Länder zusätzliche Einnahmen i. H. von insgesamt 151 Mio Euro im nächsten Jahr. Bis 2006 sollte dieser Betrag auf dann 281 Mio Euro steigen. Schon die Nachricht von der beabsichtigten Streichung des Spendenabzugs hatte nach Informationen von Mecking, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, dazu geführt, dass erhebliche Spenden und Stiftungsinitiativen im Unternehmensbereich zurückgestellt wurden, weil die Rückwirkungsproblematik im Steuerrecht vorsichtig mache. Wenn hier fast 1 Mrd Euro geme...