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StuB Nr. 22 vom Seite 1109

Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung – der IDW EPS 210

Dipl.-Kfm. WP/StB Dr. Gregor Solfrian, Osnabrück und Dipl.-Betriebsw. WP/StB Clemens Willeke, Bergisch-Gladbach
Die Kernthesen:
  • Der Standardentwurf verschiebt die Koordinaten der Verantwortlichkeit für die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten nicht.

  • Die Hervorhebung der Bedeutung des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung für eine wirksame Unternehmensüberwachung ist zu begrüßen.

  • Die Veröffentlichung des IDW EPS 210 ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Internationalisierung und Harmonisierung der Wirtschaftsprüfung.

I. Einführung

Gem. § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB ist die Prüfung eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. In diesem Zusammenhang hat der Hauptfachausschuss des IDW am den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards 210 „Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung” (IDW EPS 210) verabschiedet. Dieser ersetzt die IDW-Stellungnahme HFA 7/1997. Die Frist, die das IDW für die Eingabe von Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläg...