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StuB Nr. 22 vom Seite 1106

Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden bei Besitzunternehmen für das Vorliegen einer personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

– Anmerkungen zum StuB 2002 S. 1066 –

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster
Die Kernthesen:
  • Bestehen bei Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft unterschiedliche Beteiligungsverhältnisse, steht das danach maßgebende Einstimmigkeitsprinzip der Annahme der personellen Verflechtung dann entgegen, wenn es sich auch auf die Geschäfte des täglichen Lebens erstreckt.

  • Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind u. U. für bereits länger zurückliegende Zeiträume nicht unbeträchtliche stille Reserven nachträglich der Besteuerung zuzuführen.

  • Es wird empfohlen, in den einschlägigen Fällen rechtzeitig, d. h. vor dem , Klarheit über die weitere Verfahrensweise zu schaffen.

I. Rechtsentwicklung

Eine Betriebsaufspaltung liegt u. a. dann vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung). Ist an dem Besitzunternehmen neben der mehrheitlich bei der Betriebsgesellschaft beteiligten...