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StuB Nr. 21 vom Seite 985

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei gleichzeitiger Rückanmietung („Stuttgarter Modell”)

(OFD Münster, Kurzinfo ESt Nr. 34/2004 vom 17. 9. 2004)

In zahlreichen Verfahren hat sich der IX. Senat des BFH mit der Frage befasst, ob Mietverträge unter Angehörigen steuerrechtlich als Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO zu beurteilen sind, wenn der Mieter das Grundstück zuvor auf den Vermieter gegen wiederkehrende Leistungen übertragen hat. In drei Leitentscheidungen hat der BFH folgende Grundsätze aufgestellt:

Der (StuB 2004 S. 376) entschieden, dass die Übergabe von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen Versorgungsleistungen bei gleichzeitiger Rückanmietung durch den Übergeber keinen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) darstellt. Durch Übergabevertrag und Mietvertrag entstehen nach dem Urteil zwei eigenständige Rechtsverhältnisse, die auch steuerlich getrennt voneinander zu beurteilen sind. Unerheblich ist es, ob das Eigentum unentgeltlich, gegen einen in einem Betrag geleisteten Kaufpreis, gegen Kaufpreisraten oder gegen Versorgungsleistungen übertragen worden ist. Dass die Versorgungsleistungen im Wesentlichen der Miete entsprechen, bedeutet noch keinen Gestaltungsmissbrauch. Bei solchen Fallgestaltungen ist das Mietverhältnis insbesondere nach den Maßstäben des Fremdverg...