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Organschaftliche Ausgleichsposten – Druckfehlerberichtigung
In dem Beitrag „Organschaftliche Ausgleichsposten unter dem Regime des Halbeinkünftverfahrens – ausgewählte Einzelfragen” von Reiß in der StuB-Ausgabe 18/2004 muss es auf S. 818, rechte Spalte unten, wie folgt lauten (Änderungen sind fett markiert):
„Weicht das zuzurechnende Einkommen nach § 14 KStG von der handelsrechtlichen Ergebnisabführung ab, ist bei einer handelsrechtlichen Mehrabführung in der Steuerbilanz des Organträgers der Wertansatz der Beteiligung um den Unterschiedsbe-S. 979trag zu vermindern, bei einer handelsrechtlichen Minderabführung hingegen zu erhöhen”. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.