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StuB Nr. 21 vom Seite 964

Das steuerliche Einlagekonto: Überblick über das zu den §§ 27, 28 KStG 2002

von Dipl.-Kffr. StB Dr. Natalie Pickhardt-Poremba, Essen
Die Kernfragen:
  • Welche Abgänge werden beim steuerlichen Einlagekonto unterschieden?

  • Werden vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen, die ihre Ursache nicht in der Auflösung von vorvertraglichen Kapitalrücklagen haben, ebenfalls von § 27 Abs. 6 KStG erfasst?

  • Wie erfolgt die steuerliche Behandlung beim Anteilseigner?

I. Einführung

Gegenstand der folgenden Erörterung ist das , welches zum einen das steuerliche Einlagekonto und zum anderen den sog. Sonderausweis – zwei schon aus dem alten Recht bekannte Rechengrößen – erläutert. Nicht Bestandteil des BMF-Schreibens und damit auch nicht der nachfolgenden Ausführungen sind Kapitalveränderungen bei Umwandlungen, zu denen ein gesondertes BMF-Schreiben ergehen wird.

II. Gesetzliche Grundlagen

§ 27 KStG ist in Zusammenhang mit § 39 KStG und § 36 Abs. 7 KStG zu sehen. Während § 39 KStG i. V. mit § 36 Abs. 7 KStG die Überleitung des früheren EK 04 zum steuerlichen Einlagekonto vorsieht, regelt § 27 KStG die Fortführung des steuerlichen Einlagekontos, seine jähr-S. 965liche Fortschreibung sowie die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Fortschreibung und Bescheinigung seiner Verwendung. § 28 KStG regelt die Entwicklung des Sonderausweises bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sowie bei nomineller und effekt...