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StuB Nr. 21 vom Seite 1078

Die geplante EU-Übernahmerichtlinie

von RA Florian H. W. Schmidt, Düsseldorf

I. Einführung

Die Unternehmensübernahme („Takeover”) spielt beim Zusammenwachsen der Weltmärkte, insbesondere aber auch bei der Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts eine große Rolle. Durch die Übernahme nationaler oder regionaler Unternehmen werden Marktanteile ausgebaut, eventuell notwendiges Know-how „eingekauft” oder die vorhandene Produktionspalette des Übernehmenden erweitert. Daneben spielt der Wunsch, „Synergie-Effekte” zu erlangen, eine große Rolle. Ferner versuchen nichteuropäische Unternehmen, durch die Übernahme von europäischen Gesellschaften ein Standbein in Europa aufzubauen.

Neben diesen unternehmenspolitischen Gründen kann das alleinige Ziel eines Takeover auch der Substanzwert des Übernahmekandidaten sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Kurswert der Aktien im Verhältnis zum Vermögen der Gesellschaft unterbewertet ist. Für den Käufer des Unternehmens, in diesem Fall auch „corporate raider” genannt, ist es dann profitabel, das Unternehmen zu übernehmen, um es anschließend zu zerschlagen und die einzelnen Vermögensgegenstände gewinnbringend zu veräußern.

Die Übernahme eines Unternehmens kann durch einen Paketerwerb oder durch Marktkäufe erfolgen. Neben diesen be...