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StuB Nr. 21 vom Seite 1074

Behandlung des Sponsoring

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Das (BStBl I S. 212) zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsoring ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben regelt den Begriff des Sponso-S. 1075ring sowie die ertragsteuerliche Behandlung beim Sponsor und bei den steuerbegünstigten Empfängern. Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsoring gelten die folgenden Grundsätze:

1. Geldleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen

Bei den Zahlungen des Sponsors an die steuerbegünstigte Einrichtung handelt es sich regelmäßig um ein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung.

Bei den Leistungen im Rahmen des jeweiligen Sponsoring-Vertrags ist zu unterscheiden zwischen konkreten Werbeleistungen (z. B. Trikotwerbung, Bandenwerbung, Anzeigen, Lautsprecherdurchsagen usw.) und bloßen Duldungsleistungen (z. B. Aufnahme eines Emblems oder Logos des Sponsors in Verbandsnachrichten, Veranstaltungshinweisen etc.) ohne besondere Hervorhebung des Sponsors oder Nennung von Werbebotschaften.

Während die Duldungsleistungen als steuerfreie Vermögensverwaltung zu beurteilen sind und damit dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a Satz 1 UStG unterliegen, werden die Werbeleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbet...