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StuB Nr. 20 vom Seite 942

Transparenz bei Managergehältern

– RA Jörg Greck, Holzwickede –

Die Bundesregierung plant, der Mauertaktik der börsennotierten AG hinsichtlich der Offenlegung der Managergehälter mit einem Gesetzentwurf zu begegnen, der die insoweit bestehenden Vorgaben des Corporate Governance Kodex (vgl. Standard 4.2, s. hierzu Hucke/Ammann, Der Deutsche Corporate Governance Kodex, 2003, S. 74 ff.) erheblich verschärft.

Der Vorsitzende der Regierungskommission „Corporate Governance”, Baums, hat im Auftrag des BMJ einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Hiermit sollen die Konsequenzen aus der Verweigerungshaltung der meisten DAX-notierten Unternehmen gezogen werden, die sich in einem konzertierten Schweigepakt der individualisierten Offenlegung der Vergütungen ihrer Vorstandsmitglieder entzogen haben (kritisch hierzu Hucke, StuB 2004 S. 662 f.).

Bis zum Herbst 2005 soll den Betroffenen Gelegenheit gegeben werden, sich auf freiwilliger Basis auf folgende Neuerungen einzustellen:

  • Veröffentlichung sämtlicher Bezüge (feste und variable Vergütungsbestandteile) im Anhang zum Konzernabschluss;

  • Begründung der Angemessenheit der Bezüge auf der jährlichen Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat;

  • Aufdeckung der Zahlungen Dritter, auch der von Großaktionären, und

  • finanzi...