Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilweise steuerschädliche Verwendung eines Darlehens „infiziert” Gesamtdarlehen
Die Absicherung und Rückführung eines Baudarlehens über eine Kapitallebensversicherung sind gängige Praxis. Bauherren, die einen Teil des Hauses selbst nutzen und einen anderen vermieten wollen, müssen sich jedoch vor steuerlichen Stolpersteinen in Acht nehmen. Der BFH hat nämlich entschieden, dass bei einem Gesamtdarlehen, das zur Finanzierung von Baumaßnahmen an einem teils zu eigenen Wohnzwecken genutzten und im Übrigen vermieteten Gebäude aufgenommen wird und zu dessen Sicherung/Tilgung die Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung verpfändet werden, die Verwendung eines Teils des Darlehens für steuerschädliche Zwecke das Gesamtdarlehen infiziert (, StuB 2004 S. 937). Der Kläger finanzierte in dem zu entscheidenden Fall eine Um- und Neubaumaßnahme an seinem Mietwohngrundstück, das er zu 40 % selbst nutzte und im Übrigen seiner Tochter und einer GmbH vermietete, mit einem Darlehen. Zur Sicherung bzw. Tilgung des Darlehens verpfändete er die Ansprüche aus einer Lebensversicherung. Das FA hat daraufhin festgestellt, dass die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen zum Lebensversicherungsvertrag des Klä...