Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gestaltungsmissbrauch und Anwendungsbereich des Schachtelprivilegs bei irischen Kapitalanlagegesellschaften
– Anmerkungen zum –
Im Hinblick auf konkrete Anlagegeschäfte unter Verwendung von Kapitalanlagegesellschaften mit Sitz in den irischen Dublin Docks wurde die Position der Stpfl. gestärkt.
Der Anwendungsbereich des § 42 AO und dessen Verhältnis zu den §§ 7–14 AStG wurde bestätigt, was insoweit auch für die Abgrenzung des Begriffs einer funktionslosen Basisgesellschaft gegenüber Kapitalanlagegesellschaften gilt.
Die Entscheidung stellt ferner klar, dass in DBA, die auf den Begriff „Kapitalgesellschaft” zurückgreifen, die durch den BFH getroffene Auslegung des Begriffs „Kapitalgesellschaft” als Gesellschaftstypus den Anwendungsbereich der DBA-Vorschriften (z. B. DBA-Schachtelprivileg) bestimmt.
I. Vorbemerkungen und Sachverhalt
Der BFH hat mit seinem Urteil vom entschieden, dass
die nicht nur vorübergehend angelegte Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapital(anlage)gesellschaft (KAG) im niedrig besteuerten Ausland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft jedenfalls nicht deshalb missbräuchlich i. S. des § 42 Abs. 1 AO ist, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft im Inland erfolgt undS. 926
Einkünfte aus Dividenden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland auch ...