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StuB Nr. 19 vom Seite 895

Elektronischer Zugang zu den Gerichten – Justizkommunikationsgesetz

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes (JKomG) beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Prozessbeteiligten ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können.

Die für die elektronische Kommunikation notwendige Technik ist sowohl bei Gerichten als auch in der Beraterschaft weitgehend vorhanden oder kann mit einem vergleichsweise geringen Aufwand beschafft werden. So müssen sich z. B. StB neben einem PC lediglich eine Signaturkarte und die dazugehörige Software beschaffen. Das Gericht richtet einen elektronischen Gerichtsbriefkasten ein, an den der StB seine elektronisch signierten Schriftsätze über das Gericht schicken kann. Dort wird automatisch eine Eingangsbestätigung als Antwort generiert – damit ist dieser Kommunikationsweg genauso sicher wie ein Einschreiben, aber sehr viel schneller.

Der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Workflow bei Gericht. Durch das Gesetz werden der Zivilprozess, der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsprozess und das Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassend für...