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IFRS für Small & Medium-Sized Entities?
– Zum Diskussionsvorschlag des IASB für Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen –
Die Entwicklung von IFRS für kleine und mittlere Unternehmen ist grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Schritt.
Die konkrete Umsetzung der SME-IFRS wird dem IASB aber noch einige Schwierigkeiten bereiten.
Mit der Einschränkung von Wahlrechten allein, z. B. bei der Neubewertung, dürfte es nicht getan sein.
I. Ausgangssituation
Das IASB veröffentlichte im Juni 2004 ein Discussion Paper zu „Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities”, um die Möglichkeiten der IFRS-Bilanzierungsregeln für kleinere und mittlere Unternehmen zu prüfen. Diese Überlegung hatte 2000 bereits das IASC angestellt und auch die Trustees der IASC Foundation formulierten 2002 den Wunsch, die IFRS bei small and medium-sized entities (SME) weiter zu verbreiten.
1. Stufenkonzept des HGB
Das HGB verfolgt bei der Rechnungslegungspflicht ein Stufenkonzept: Die erste Stufe regelt § 238 HGB mit der Buchführungspflicht für alle Kaufleute. Nach § 242 HGB hat der Kaufmann eine Bilanz und eine GuV als Einzelabschluss aufzustellen. In §§ 264 ff. HGB werden die allgemeinen Regeln für alle Kaufleute um Regelungen für Kapitalgesellschaften und bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ergänzt. Di...