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Die geplanten Änderungen des LSt-Bescheinigungsverfahrens durch das Steueränderungsgesetz 2003
Die Neuregelung des LSt-Bescheinigungsverfahrens sieht eine Übertragung der bisher auf der LSt-Karte zu bescheinigenden Daten durch Datenfernübertragung an eine amtlich bestimmte Übermittlungsstelle vor.
Der Ausdruck der elektronischen LSt-Bescheinigung soll so gestaltet werden, dass er als vereinfachte Steuererklärung verwendet werden kann. Hierdurch sollen dem Arbeitnehmer die Beschaffung und das Ausfüllen der Erklärungsvordrucke erspart werden.
Für 2004 sollen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung elektronische LSt-Bescheinigungen übermitteln. Eine Übergangsregelung gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung. Diese können LSt-Bescheinigungen, die vor dem ausgestellt werden, manuell in der LSt-Karte erteilen.
I. Einführung
Der vom Bundeskabinett am beschlossene Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) sieht u. a. die Einführung einer elektronischen LSt-Bescheinigung vor. Im Folgenden soll das vorgesehene Verfahren kurz beschrieben werden.
II. Verfahren
1. Vorbemerkungen
Das bisherige LSt-Bescheinigungsverfahren sieht vor, dass die von der Finanzverwaltung geforderten...