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Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung – der verabschiedete IDW PS 270
Welche Bedeutung kommt der going-concern-Prämisse im Rahmen der Abschlussprüfung zu?
Nach welchen Kriterien ist die Annahme der Unternehmensfortführung zu beurteilen?
Wie ist mit der Möglichkeit der Versagung des Bestätigungsvermerks umzugehen?
I. Einführung
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung im handelsrechtlichen Jahresabschluss „von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen”. Nach zahlreichen spektakulären, weil unerwarteten Unternehmensschieflagen in der Vergangenheit sowie in Anbetracht der derzeitigen Konjunkturlage in Deutschland spielt die Frage der going-concern-Prämisse mehr denn je eine fundamentale Rolle im Rahmen der Abschlussprüfung. Dabei seien die folgenden Entwicklungen hervorgehoben:
steigende Zahl von Insolvenzen und dadurch verursachte Forderungsausfälle in angrenzenden Branchen;
erheblich gestiegener Wettbewerbsdruck infolge der Euro-Einführung sowie durch die bereits erfolgte bzw. noch zu erwartende Erweiterung der EU und den damit verbundenen Wegfall von Marktzutrittsbarrieren für potenzielle, preisgünstigere Konkurrenten;
mangelhafte Kapitalausstattung gerade bei mittelstä...