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Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)
( St 22)
Mit Vfg. vom - S 2221 - 86/7 - St 22 wurde über die Entscheidung des (StuB 2003 S. 83) informiert, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht zu kürzen ist, wenn diese ihm eine Altersversorgung zugesagt hat. Dabei wird im Verzicht auf die Gewinnausschüttung der Gesellschaft, bei der eine Pensionsrückstellung gebildet werden muss, eine eigene Beitragsleistung des Stpfl. gesehen. Das BFH-Urteil kann ab sofort in allen offenen, gleich gelagerten Fällen angewendet werden.